AGB

Stand 22.03.2023

1.    Allgemeine Bedingungen
Der Mietvertrag wird von der Vermietagentur Visser & Döring im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers (Vermieter) abgeschlossen. Die Firma Vermietagentur Visser & Döring handelt im fremden Namen und auf fremde Rechnung. Bei der Vermittlung von Reiseleistungen entsteht kein Pauschalreisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts.

2.    Mietvertrag / Bezahlung
Der Abschluss des Mietvertrages ist nach der telefonischen oder schriftlichen (per Brief, Mail oder Buchungsplattform) Buchung verbindlich. Aufgrund Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung (diese gilt als Annahmeerklärung), diese brauchen Sie nicht unterschrieben zurückzusenden. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung leisten Sie eine Anzahlung innerhalb von 7 Tagen in Höhe von 20 %. Der Restbetrag wird bitte 14 Tage vor Anreise überwiesen. Die Kontodaten zur Überweisung finden Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung. Ohne Zahlung des vollständigen Mietpreises incl. aller Nebenkosten hat der Mieter keinen Anspruch auf Übergabe der Mietsache.
Der vereinbarte Mietpreis bezieht sich ausschließlich auf die in der Buchungsbestätigung vereinbarte Personenzahl. Eine Nutzung mit mehr als in der Buchungsbestätigung vereinbarten Personen führt zum sofortigen Ende des Mietvertrages. 
Sofern dem Mieter das von ihm gemietete Mietobjekt nicht zusagt, obwohl es den Beschreibungen durch die Vermietagentur Visser & Döring entspricht, hat er keinen Anspruch auf ersatzweise Zuweisung eines anderen Mietobjektes. In diesem Fall ist ein Rücktritt vom Mietvertrag ausgeschlossen.
Haustiere sind in den Wohnungen nur erlaubt, wenn sie vertraglich vereinbart sind. Die in den Wohnungen ausliegenden Hausordnungen werden Gegenstand des Mietvertrages.
In der ersten Nacht sind sämtliche Nebenkosten (Endreinigung, Strom, Wasser, Gas, etc.) und auch Gebühren, welche mit der Buchung zusammenhängen, mit enthalten. 
Der Mietpreis richtet sich nach der aktuellen Preisliste.

3.    An- und Abreise
Wir bitten den Mieter sich vorab zu melden mit welchem Schiff die Anreise erfolgt.
Die Schlüsselübergabe und Einweisung in die Besonderheiten des Mietobjektes erfolgt ab ca. 16 Uhr beim Mietobjekt direkt, oder aber nach vorheriger Absprache.
Sämtliche Schlüssel sind am Abreisetag an uns zurückzugeben. Das Verlassen des Mietobjektes erfolgt bis 10 Uhr am Abreisetag. Für die Abnahme und Rückgabe der Schlüssel ist mit der Vermietagentur Visser & Döring ein Termin zu vereinbaren. Die Abreise erfolgt immer durch einen Mitarbeiter persönlich.
Das Mietobjekt ist vom Mieter in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein, Mülleimer entleert, Altpapier und Leergut entsorgt, Geschirr abgewaschen, Geschirrspüler ausgeräumt, ggf. Hundehaare/-haufen entfernen, sämtliche Fenster und Türen verschlossen, Heizung runtergedreht.
Sollte hieraus Mehraufwand bei der Endreinigung entstehen wird dies dem Mieter pro Stunde mit 50,00 Euro zzgl. Mwst. in Rechnung gestellt.
Die in der Buchungsbestätigung vereinbarte Mietzeit ist bindend. Eine verspätete An- oder verfrühte Abreise wird nicht erstattet bzw. vergütet.

4.    Leistungs- und Preisänderungen
Die Vermietagentur Visser & Döring behält sich Abweichungen und Änderungen einzelner Leistungen vor, soweit diese nach Vertragsabschluss notwendig werden, nicht erheblich sind und den Aufenthalt in der gebuchten Ferienwohnung nicht beeinträchtigen. 


5.    Stornierung
Kann der Mieter die Reise nicht antreten, muss die Firma Vermietagentur Visser & Döring schriftlich (Brief oder Email) informiert werden. Die Firma Vermietagentur Visser & Döring bemüht sich, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Es besteht diesbezüglich aber keine Verpflichtung. Aufgrund des höheren Verwaltungsaufwandes entsteht immer eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro zzgl. Mwst.
Sollte das Objekt nicht weitervermietet werden können, wird für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen bei Stornierung

ab 180 Tage vor Anreise 60 % des Übernachtungspreises (zzgl. Stornierungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro zzgl. Mwst)
ab 120 Tage vor Anreise 90 % des Übernachtungspreises (zzgl. Stornierungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro zzgl. Mwst)

in Rechnung gestellt. 

Die im Rahmen der Buchung erhobenen Buchungsgebühren sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Für Buchungen über Online-Portalen wie z. B. booking, Airbnb, Fewo-Direkt, etc. gelten die dort vereinbarten Stornierungsbedingungen.
Wir empfehlen daher für alle Fälle, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen (gerne können Sie dies über unser Buchungsplattform mit buchen).
Bis zum Reisebeginn können Sie als Mieter verlangen, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten eintritt. Hierzu bedarf es einer Mitteilung an die Vermietagentur Visser & Döring.
Stornobedingungen während der Corona-Pandemie (z. B. aufgrund von Reiseverboten, Lockdown, usw.):
Reisende, die mindestens 14 Tage vor der Anreise aufgrund von Corona stornieren, erhalten 100% des bisher bezahlten Betrages zurück. Wenn sie zwischen 7 und 14 Tagen vor der Anreise stornieren, erhalten sie 50% (abzüglich 50 Euro Stornogebühren) zurück. Andernfalls erhalten sie keine Erstattung

6.    Instandhaltung, Schäden und Haftung
Der Mieter hat das Mietobjekt und Einrichtungsgegenstände schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für während der Mietzeit entstehende Schäden. Bitte zeigen Sie uns etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes und des Inventars, einschließlich solcher des Reinigungszustandes, unverzüglich (am Anreisetag oder Folgetag bis 10 Uhr) an, damit wir Abhilfe schaffen können. Andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie das Mietobjekt zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben. Falls Ihnen das Mietobjekt vor Ort aus irgendwelchen Gründen nicht zusagt, ist dies kein Rücktrittsgrund.
Für vorübergehenden Ausfall von Einrichtungsgegenständen (Möbel, Elektrogeräte, usw.), der öffentlichen Versorgung, höhere Gewalt und nicht vorhersehbaren Ereignissen haftet der Vermieter nicht und eine Minderung des Mietpreises ist ausgeschlossen.
Schlüsselverlust/Aussperren: Für den Ersatz und Folgekosten (z. B. Austausch einer Schließanlage) ist der Mieter in voller Höhe haftbar. Änderungen der Ausstattung der Wohnung bleiben dem Vermieter vorbehalten.

7.    Gewährleistung
Wenn die Vermietagentur Visser & Döring die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbringt, so kann der Mieter die Rechte aus dem Reise-Vertragsgesetz geltend machen.
Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. Die Vermietagentur Visser & Döring kann die Abhilfe nur dann verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Vermietagentur Visser & Döring kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
Falls die Vermietagentur Visser & Döring Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt, so können sie nach der Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Mietpreises verlangen, wenn der Mieter es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen.
Wird ein Urlaub infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Vermietagentur Visser & Döring innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor muss jedoch die Vermietagentur Visser & Döring eine angemessene Frist zur Abhilfe gegeben werden, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der Vermietagentur Visser & Döring verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Unterlässt es der Mieter schuldhaft einen Mangel unverzüglich anzuzeigen, so droht der Verlust sämtlicher Ansprüche.
Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche des Urlaubsgastes sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise direkt der Vermietagentur Visser & Döring geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Mieter Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
Ansprüche des Mieters verjähren in drei Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach Vertrag enden sollte. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung an dem Tag gehemmt, an dem die Vermietagentur Visser & Döring diese Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach drei Jahren.

8. WLAN und Internetanschluss
Falls im Mietobjekt WLAN oder ein Internetanschluss zur Verfügung gestellt wird, verpflichtet sich der Mieter diesen nicht zu nutzen für:
Verbreitung oder Empfang von strafbaren und/oder rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweis auf solche Inhalte.
Rechtswidrige Kontaktaufnahmen.
Verletzung von nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten.
Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte.
Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden oder Dritte zur Folge haben.
Unaufgeforderter Nachrichtenversand (Spamming).
Benutzung von Einrichtungen oder Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten Internetanschlusses bzw. WLAN führen oder führen könnte.
Soweit der Mieter gegen diese Pflichten verstößt, haftet der Mieter uns bzw. dem Vermieter des Mietobjektes auf Schadensersatz. Der Mieter stellt der Vermietagentur Visser & Döring und dem Eigentümer von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten oder aus dem Gesetz ergeben.
Sofern Verbindungsprobleme auftreten, ist die Vermietagentur Visser & Döring bemüht diesen Umstand zu beheben, Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

9.    Sonstiges
Wenn zum Mietobjekt ein Parkplatz gehört, hat die Vermietagentur Visser & Döring keinen Einfluss auf Größe und Lage des Parkplatzes. Kann der Stellplatz aus jedweden Gründen nicht vom Mieter in Anspruch genommen werden, besteht auf ersatzweise Zuweisung kein Anspruch.
Im Übrigen darf das Mietobjekt nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden.
Haustiere sind nur in ausgewählten und gekennzeichneten Mietobjekten erlaubt und auch erwünscht. Selbstverständlich muss bei der Buchung das Haustier angemeldet und auch dazu gebucht werden. Der Mieter sollte auch darauf achten, dass das Haustier zu keiner Zeit und unter keinen Umständen allein in der Wohnung gelassen wird. Es ist weiterhin ausdrücklich nicht erlaubt irgendwelche Haustiere in den Betten, auf den Einrichtungen, Stühlen, Sofas oder ähnlichen anzutreffen. Sollte dieses trotzdem so sein, wird dem Mieter ohne Diskussion für die evtl. entstehenden Kosten aufkommen müssen. Dieses trifft selbstverständlich auch für Tierhaare in der Bettwäsche und in den Bettdecken sowie auch den Handtüchern zu. Hinterlassenschaften vom Haustier sollten in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden und nicht in den Hausmüll.
Wir bitten den Mieter das Haustier, nach einem Besuch am Strand bzw. Meer, draußen abzuspülen und zu trocknen. Auf keinen Fall sollte dieses in dem Mietobjekt erfolgen. Wenn die Abflussrohre nach dem Aufenthalt gereinigt werden müssen, so wird dem Mieter die Kosten in Rechnung gestellt.
Bei der Buchung eines Nichtraucherobjektes darf in dem Mietobjekt selbst nicht geraucht werden. Wir bitten die Mieter dringend, sich an diese Vorgaben zu halten, da unsere Mietobjekte auch an Allergiker vermietet werden, denen wir zusichern, dass sich hierin keine Hunde aufgehalten haben bzw. hierin nicht geraucht wurde. Im Falle der Zuwiderhandlung werden wir Schadenersatzansprüche geltend machen.
Die Vorgabe "Mindestaufenthalt" in einem Mietobjekt bezeichnet den vom jeweiligen Eigentümer vorgegebenen kürzesten Zeitraum, für den die von ihm angebotene Unterkunft von Urlaubern mindestens gemietet werden muss. Von Objekt zu Objekt kann der "Mindestaufenthalt" abweichen.
Auch im Urlaub ist Mülltrennung wichtig. Bitte trennen Sie auch bei uns der Umwelt zuliebe Ihren Müll. Wichtig ist hierbei das Hausmüll kein Restmüll ist. Restabfälle wie z. B. Einwegwindeln, Hygieneartikel, Zigarettenkippen gehören in die schwarze Restabfalltonne. Informationen zur Mülltrennung erhalten Sie in Ihrem Mietobjekt.

10. Fahrradverleih
Die Vermietung erfolgt in fremden Namen und auf fremde Rechnung.
1. Mietgebühren werden nicht zurückerstattet.
2. Für alle während der Mietzeit verursachten Schäden am Leihrad haftet der Mieter.
3. Im Falle eines Diebstahls oder Verlust des ganzen Leihrades oder Teilen des Rades bzw. Zubehör ist der Mieter in vollem Umfang zu Schadenersatz verpflichtet.
4. Prüfen Sie vor der Fahrt durch eine kurze Probefahrt, ob das Fahrrad in optisch und technisch einwandfreiem Zustand übergeben wurden. Zeigen Sie etwaige Mängel direkt an. Nachträgliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
5. Stellen Sie bitte die Räder nie in einen Fahrradständer – bei Wind werden die Räder dort permanent hin und her geschaukelt, was in der Regel eine Acht im Vorderrad zur Folge hat. Sie haften für die Instandsetzung der verbogenen Laufräder.
6. Die Räder sollen ausschließlich auf befestigten Wegen gefahren werden. Fahren Sie niemals am Strand oder im Sand.

11.    Gerichtsstand und Haftung
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Vermietagentur Visser & Döring GbR.
Die Vermietagentur Visser & Döring handelt in fremden Namen und auf fremde Rechnung.
Die Vermietagentur Visser & Döring ist kein Reiseveranstalter, sondern vermittelt lediglich Ferienobjekte und ist daher grundsätzlich aus keinerlei Rechtsgrundlage heraus zur Stellung eines Sicherungsscheines verpflichtet.
Die Vermietagentur Visser & Döring sowie der Eigentümer haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Satz 2 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns. Sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

12.    Schriftform und salvatorische Klausel
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages, einschließlich dieser Bedingungen, sollen aus Beweisgründen nur schriftlich vereinbart werden.
Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten.

Die Vermietagentur Visser & Döring wünscht Ihnen einen wunderschönen Aufenthalt auf Norderney.

Ihre Vermietagentur Visser & Döring


Kontakt:
Vermietagentur Visser & Döring 
Nicole Visser 
Hafenstraße 6
26548 Norderney
Tel.: 04932 / 9918090
Mobil: 0176/70670032

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